Brandschutz

Rollo schwer entflammbar in B1 o. A2? Brandschutz

Brandschutzklassen DIN 4102 und EN 13501-1
Brandschutzklassen DIN 4102 und EN 13501-1

Soll Ihr Rollo schwer entflammbar nach DIN 4102-B1, permanent schwer entflammbar, oder nicht brennbar -A2 sein? Das Thema „Brandschutz-Rollo“ ist leider oftmals unzureichend oder überdimensioniert in der Anwendung. Ursache ist die mangelhafte Sachkompetenz für das jeweilige Bauvorhaben. Gesetzliche Vorschriften für öffentliche Bauten und Hochbaurichtlinien erfordern Brandschutzauflagen natürlich auch beim Rollo, Flächen- oder Lamellenvorhang. Wir unterscheiden in flammhemmende Behänge nach M1, schwer entflammbare gem. DIN 4102 B1 und nicht brennbare DIN 4102-A2.  Wie überall im Leben ist manchmal „zu viel“ oftmals nicht mehr verhältnismäßig. Vertrauen Sie daher unserer 31 Jahre langen Erfahrung mit besten Referenzen im Objektbereich. In Schulungs- und Bildungsbauten setzt man z.B. schwer entflammbare Behänge ein. Hingegen in Chemie-Prüflaboren nicht brennbare gem. DiN 4102 -A2. Zwischen diesen beiden Brandschutzklassen bis zum Brandschutzrollo bzw. Rauchabschluss liegen auch extreme Preisunterschiede. Daher macht es Sinn, vorerst das echte Anfordernis des Brandschutz-Behanges zu prüfen. Wir empfehlen „permanente statt nur schwer entflammbare Gewebe nach DIN 4102-B1 mit Hitzeschutz„.


B1

schwer entflammbar

B1+

permanent schwer entflammbar

A2

nicht brennbar



Stoff-Nr. B1 A2 ideal für mehr
OFFICE B1 Sicht-& Blendschutz Details
THERMO metal B1 Sicht-& Blendschutz & Hitzeschutz Details
THERMO screens permanente B1 Sicht-& Blendschutz & Hitzeschutz Details
Fireproof A2 Sicht-& Blendschutz & Hitzeschutz Details
Acoustics permanent B1 permanent schwer entflammbar nach DIN 4102 B1 Details
DARK project B1 Schulungs- und Konferenzräume Details
DARK clean B1 x alle Einsatzbereiche Details

Rollo nur in B1 oder besser  permanent schwer entflammbar?

Kleine Schulung: Ein typisches schwer entflammbares Gewebe wird, wie in einer Tapetenkleister- Maschine, nur in der Flüssigkeit mit schwer entflammbaren Additiven versehen und kammergetrocknet. Diese können im Laufe der Zeit Haarrisse, wie beim Keks, bekommen und an den Bruchstellen besonders brandanfällig werden. Hingegen ist eine TREVIRA -CS Faser dauerhaft schwer entflammbar. Wer es also mit seinem Bauvorhaben hinsichtlich des Brandschutzes gut meint, sollte ausschließlich die permanente Schwerentflammbarkeit mit TREVIRA-CS- Fasern in Erwägung ziehen. Wir empfehlen nur dauerhaft schwer entflammbare Rollogewebe von SOLARMATIC® zu verwenden. Z.Bsp. ist das patentierte Trevira CS- Garn bereits schwer entflammbar entgegen dem Polyestergarn. Im Innenbereich für Rollos, Lamellen und Flächenvorhängen entspricht das dauerhaft schwer entflammbare Garn allen Brandschutznormen. Durch eine chemische Modifikation des Basismaterials sind die permanent flammhemmenden Eigenschaften fest in der Faser verankert. Auch durch Wäsche, UV- Licht und Verschleiß bleibt die Flammhemmung der Rollostoffe erhalten.

schwer entflammbare Rollo- und Markisenstoffe nach DIN4102 B1

Öffentliche Bauten und Hochhäuser verlangen den „B1- Nachweis“ für die Schwerentflammbarkeit nach DIN 4102 B1. Polyester- und Acrylgarne werden erst nach dem Web-Prozess Ausgesteift und mit Farbe und schwer entflammbaren Partikeln ausgestattet. Stellen Sie sich hier der Einfachheit halber eine Tapeten-Kleistermaschine vor. Danach werden das Rollo-oder Markisengewebe getrocknet (wie der Toaster am Frühstücksbuffet im Urlaub)und als Ballen aufgewickelt. Die spätere Konfektion der schwer entflammbaren Markisen- oder Rollo- Tücher erfolgt dann beim Verarbeiter SOLARMATIC®. In vergleichenden Versuchen wird deutlich, wie schwer entflammbare Sonnenschutz- Textilien nach dem Erlöschen der Zündquelle nur langsam einschmelzen. Herkömmliche Rollo- oder Markisenstoffe hingegen , gehen komplett in Flammen auf. Z.Bsp. eine Zigarette im Papierkorb nahe dem nicht flamm-hemmenden Fenster-Vorhang brennt der Vorhang innerhalb von 80 Sekunden komplett runter und löst ein „Strohfeuer“ im Raum aus. Dem Feuer keine Chance zu geben, geht nur mit nicht brennbaren oder schwer entflammbaren Sonnenschutz-Textilien. SOLARMATIC®- Brandschutz- Kollektion für Horizontal- Markisen, Glasdachrollos und Gegenzuganlagen wird in 3 Stufen eingeteilt. Dauerhaft schwer entflammbare Rollo Stoffe (acoustics), zweitens schwer entflammbare Rollo- und Markisenstoffe nach Din 4102 B1 – zertifiziert und drittens nicht brennbare Rollo- und Markisen-Behänge nach DIN 4102-A2 zertifiziert. Brandschutz ist ein wichtiges Thema bei Hochbauten und öffentlichen Einrichtungen. Textile Flächen, wie Fußbodenbeläge, Wandbespannungen und Fensterdekorationen, die einen großen Teil der Inneneinrichtung ausmachen, gehören zu den sensiblen Bereichen. Ein Feuer kann sich hier sehr schnell in katastrophalem Ausmaß ausbreiten. Der Einsatz von schwer entflammbaren Stoffen von innen oder außen am Fenster ist unerlässlich und minimiert Risiken eines Brandausbruches.

Brandverhalten beim Sonnenschutz

Das Brandverhalten eines Baustoffes wird entsprechend folgendem Schema eingeteilt:

  • Nichtbrennbare Baustoffe (A)
  • Nichtbrennbare Baustoffe ohne Anteile von brennbaren Baustoffen (A1)
  • Nichtbrennbare Baustoffe mit Anteilen von brennbaren Baustoffen (A2)
  • Brennbare Baustoffe (B)
  • Schwerentflammbare Baustoffe (B1)
  • Normalentflammbare Baustoffe (B2)
  • Leichtentflammbare Baustoffe (B3)

In den Klammern ist jeweils der Kurznahme für die Baustoffklasse nach DIN 4102 angegeben.

Ein leicht entflammbarer Baustoff darf in ein Gebäude nur eingebaut werden, wenn er mit einem anderen Baustoff so verbunden wird, dass der Verbundwerkstoff nicht mehr leichtentflammbar ist. Bis hin zur Baustoffklasse B1 gelten die Baustoffe als selbstverlöschend. Ab Baustoffklasse B2 unterhält der Brand sich selbst, auch wenn die Brandursache entfällt.
Die Zuordnung der Baustoffe in Baustoffklassen entsprechend ihrem Brandverhalten wird durch Brandversuche vorgenommen.
Gemäß der Europäischen Normung werden noch feinere Unterteilungen der Baustoffklassen entsprechend ihrem Brandverhalten vorgenommen. Dort geht unter anderem zusätzlich das Maß für die Rauchentwicklung und das brennende Abtropfen in die Klassifizierung mit ein. Die höchste Version von sehr teuren Brandschutzrollos und Rauchabschlüssen erhalten Sie bei STOEBICH.

schwer entflammbar oder zertifizierte BRANDSCHUTZROLLOS

Neben dem Brandschutzrollo gibt es auch Feuerschutzrolltore. Klassische Brandschutzrollos, textile Feuerschutzabschlüsse,Rauchschürzen,Rauchschutzabschlüsse erhalten Sie vom deutschen Spezialisten Stöbich.

Während die Landesbauordnungen hauptsächlich die Anforderungen an Standard-/Normalbauten (Wohn- oder Bürogebäude) bis zur Hochhausgrenze (max. 22,00 m Höhe des obersten Fußbodens eines Aufenthaltraums) behandeln, können nach Musterbauordnung (MBO) an Sonderbauten, wie Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen, besondere Anforderungen gestellt oder Erleichterungen gestattet werden, wenn dadurch die allgemeinen Schutzziele gleichwertig erreicht werden.

Für sogenannte geregelte/typisierte Sonderbauten (Sonderbauten für die Sonderbauverordnungen vorliegen) sind diese besonderen Anforderungen oder Erleichterungen in entsprechenden Verordnungen zusammengefasst (siehe auch Kapitel Sonderbauten, z.B. Hochhäuser, Schulbauten, etc.) Besondere Anforderungen an Verkaufs- oder Versammlungsstätten können z.B. die Installation von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen oder automatische Löschanlagen sein. Erleichterungen gestatten die Sonderbauverordnungen i.d.R. hinsichtlich der Größe von Brandabschnitten. Während einige Bundesländer, wie z.B. Bayern oder Sachsen, auf Basis der Muster-Sonderbauverordnungen eigene Sonderbauvorschriften erlassen, finden in anderen Bundesländern, wie etwa Berlin, die Muster direkt Anwendung.

Für Sonderbauten, für die es keine Sonderbauverordnungen gibt, auch ungeregelte Sonderbauten genannt, wie z.B. Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte oder alte Menschen, müssen die besonderen Anforderungen oder Erleichterungen individuell, z.B. in einem Brandschutzkonzept, festgelegt werden.

Nutzungsbedingte Verordnungen
Neben den Sonderbauvorschriften gibt es zusätzlich Verordnungen oder Richtlinien zu Gebäuden, die keine Sonderbauten sind, z. B.

  • Industriebaurichtlinie für Industriebauten bis 1.600 m² Grundfläche des größten Geschosses)
  • Holzbaurichtlinie = Brandschutztechnische Anforderungen an Holzbauten
  • Garagenverordnung für Stellplätze und Garagen oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen Verkehrsflächen